Gebäudeansicht Staatsanwaltschaft Hanau.

Staatsanwaltschaft Hanau

Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Sofern eine persönliche Vorsprache nicht vermeidbar ist, bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und das entsprechende Schriftstück für Ihr Anliegen mit.

Im Hinblick auf die Wahrnehmung von Sitzungsdiensten und anderweitige Termine unserer Mitarbeiter empfehlen wir eine vorherige telefonische Terminvereinbarung.

Bitte geben Sie bei allen Anfragen das Aktenzeichen an.

Für die Aufnahme von Strafanzeigen steht Ihnen die Rechtsantragsstelle montags und donnerstags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Verfügung. Anzeigen können außerdem schriftlich, per Fax, Mail oder über die Online-Wachen der Polizei gestellt werden.

Für sämtliche Anliegen mit Justizbezug besteht zudem die Möglichkeit sich mit Fragen an den digitalen Servicepoint der Justiz zu wenden über die landesweite kostenlose Rufnummer +49 800 9632147 (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder servicepoint@justiz.hessen.de. Der Servicepoint dient dazu Bürgerinnen und Bürger kompetent, zuverlässig und schnell Auskunft auf ihre Fragen und sachdienliche Informationen zu vielen justizspezifischen Themen zu geben.

Hinweise

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht verbietet die Weitergabe personenbezogener Daten ohne gesetzliche Grundlage. Daher können allgemeine Auskünfte über Verfahren nicht erteilt werden. Demgegenüber sind die Behörden und damit auch die Staatsanwaltschaften nach § 3 Hessisches Pressegesetz gehalten, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen, soweit nicht gewichtige Gründe wie die Gefährdung von Ermittlungen oder ähnliches entgegenstehen. Auskünfte werden daher nur gegenüber der Presse auf Anfrage erteilt.

Zusätzlich werden die Medien über Verfahren und bevorstehende Hauptverhandlungstermine in Strafsachen herausgehobener Bedeutung unterrichtet. Es wird darum gebeten, keine Anfragen zu einem Verfahrensausgang am jeweiligen Sitzungstag an die Pressestelle zu richten, da in der Regel keine tagesgleiche Mitteilung an den Pressesprecher erfolgt. Derartige Anfragen sind an das jeweilige Gericht zu richten oder frühestens am Folgetag an die hiesige Pressestelle.

Aus organisatorischen Gründen kann es durch die Gerichte jederzeit zu Terminsverlegungen und -aufhebungen kommen. Insofern kann für die genannten Termine keine Gewähr übernommen werden. Interessierte Pressevertreter und Besucher werden daher gebeten, zu Terminsfragen bei der Pressestelle des befassten Gerichts nachzufragen.

Bei der Staatsanwaltschaft Hanau werden jährlich über 20.000 Verfahren gegen bekannte und etwa 30.000 Verfahren gegen unbekannte Täter bearbeitet.

Die Behörde hat insgesamt 88 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

  • 1 Leitende Oberstaatsanwältin (Behördenleiterin)
  • 4 Oberstaatsanwältinnen und 1 Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiterinnen bzw. Abteilungsleiter
  • 17 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • 10 Amtsanwältinnen, Amtsanwälte, Oberamtsanwältinnen und Oberamtsanwälte
  • 6 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger
  • 49 weitere Bedienstete

Nachfolgend können Sie den Antrag auf Ratenzahlung und den Antrag auf Tilgung der Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit herunterladen.

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte anschließend per Post an die Staatsanwaltschaft Hanau.

Beschreibung

Datei ist nicht barrierefrei.

Beschreibung

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Die Staatsanwaltschaft Hanau ist für die Bearbeitung aller Strafsachen im Main-Kinzig-Kreis zuständig.

Hierzu gehören neben dem Landgericht HanauÖffnet sich in einem neuen Fenster folgende Gerichte:

Aufgefächertes Buch von unten betrachtet.

Schwerpunkte

Themen der Staatsanwaltschaften

Weitere Aufgaben, Leistungen und sonstige Informationen über die Staatsanwaltschaften.

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