Gemeinnützige Einrichtungen

In Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren kann den Betroffenen die Zahlung von Geldauflagen zugunsten der Staatskasse oder einer gemeinnützigen Einrichtung auferlegt werden.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main führt im Einvernehmen mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main eine gemeinsame Liste, in der Einrichtungen genannt werden, die als Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs- und Strafverfahren sowie in Gnadensachen in Betracht kommen können.

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