Aufgrund wiederholter Gewalttaten in deutschen Justizbehörden sind an allen Eingängen zu den Justizgebäuden Zugangs- und Sicherheitskontrollen eingerichtet. Es muss daher beim Einlass mit Zeitverzögerungen gerechnet werden.
Gefährliche Gegenstände (hierzu zählen jede Art von Waffen, Messern oder andere Gegenstände, die zur Verletzung von Personen geeignet sind) werden für die Dauer des Besuchs in Verwahrung genommen. Verweigert ein Besucher die Abgabe solcher Gegenstände, wird ihm der Zutritt zum Justizgebäude nicht gestattet.