Gerichtshilfe

Die Gerichtshilfe ist eine der Staatsanwaltschaft angegliederte Einrichtung, die persönliche und familiäre Lebensumstände von Beschuldigten, Angeklagten und Verurteilten ermittelt. Mit der unmittelbaren Aufklärung von Straftaten selbst ist die Gerichtshilfe dagegen nicht befasst. Deren Mitarbeiter sind in der Regel Sozialarbeiter.

Die Gerichtshilfe wird überwiegend von der Staatsanwaltschaft beauftragt, um Verurteilten die Ableistung gemeinnütziger Arbeit zur Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen zu ermöglichen, ferner, um in Gnadenverfahren die für die Entscheidung notwendigen Erkenntnisse zu vervollständigen.

Sie kann aber auch in Ermittlungs- und Strafverfahren und somit auch im Auftrag eines Gerichts tätig werden, um einerseits die Persönlichkeit einer beschuldigten Person, ihr Umfeld bzw. die Ursachen und Beweggründe für eine Straftat oder andererseits die Situation des Opfers zu erforschen. Eine solche Berichterstattung kommt daher insbesondere in Fällen von häuslicher Gewalt in Betracht.

Schließlich kann die Gerichtshilfe eingeschaltet werden, wenn eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist und kein Bewährungshelfer bestellt wurde, der Erkenntnisse über persönliche Verhältnisse des Verurteilten vermitteln könnte.

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