Telefonische Auskünfte können aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht erteilt werden.
Anfragen zu einem Verfahren müssen schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens an die Staatsanwaltschaft gesandt werden.
Ist das Aktenzeichen nicht bekannt, werden folgende Daten - sofern vorhanden - benötigt:
- Aktenzeichen der Polizei
- beteiligte Personen
- Straftat (Diebstahl o. ä.)
- Datum des Vorfalls und der Strafanzeige.
Termine zu einem persönlichen Gespräch sind telefonisch bzw. schriftlich mit den zuständigen Dezernenten zu vereinbaren. Den zuständigen Staatsanwalt bzw. Rechtspfleger können Sie über das nach der Geschäftsverteilung zuständige Sekretariat feststellen lassen.