Justiz-Auktion

Die von den Vollstreckungsbehörden beschlagnahmten Gegenstände werden in der Regel durch Versteigerungen verwertet. Die Justiz des Landes Hessen bietet zusammen mit anderen Bundesländern auf einer eigenen, sicheren Plattform die von ihr eingezogenen, gepfändeten und ausgesonderten Gegenstände zum Ersteigern an.

Anbieter ist ausschließlich die Justiz mit ihren Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollstreckungsorganen.

Was wird angeboten?

Gegenstände vielfältigster Art warten auf Ihr Gebot:

  • Elektronik (Computer, Drucker, DVD-Player)
  • Kraftfahrzeuge
  • Schmuck
  • Bekleidung
  • Bücher (juristische Literatur)
  • Haushaltsgeräte
  • Kosmetika
  • Spielwaren
  • Sport- und Freizeitartikel
  • Werkzeuge und Maschinen
  • Wohnbedarf
  • und vieles mehr …

Wer kann bieten?

Grundsätzlich kann jeder Bürger den Gegenstand seiner Wahl über die Auktionsplattform ersteigern. Allerdings sind bei bestimmten Gegenständen, die in der Justiz-Auktion angeboten werden, Justiz- und Polizeiangehörige vom Bieten ausgeschlossen.

Vorteile der Justizauktion?

Geboten werden ein bewährter Ablauf und sichere Bedingungen.

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