Justitia Statue

Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaft ist ein von dem Gericht unabhängiges Organ der Rechts-, insbesondere der Strafrechtspflege . Nach deutschem Strafverfahrensrecht ist sie zur Objektivität verpflichtet, d.h. sie hat nicht nur Belastendes, sondern auch den Beschuldigten Entlastendes zu ermitteln und zu berücksichtigen (§ 160 Absatz 2 Strafprozessordnung).

Die Hauptaufgaben der Staatsanwaltschaft liegen in den Bereichen Ermittlung und Verfolgung von Straftaten und der Strafvollstreckung.

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