Asservatenstelle

Aufgabe der Asservatenstelle oder Asservatenverwaltung ist die Aufbewahrung sichergestellter und beschlagnahmter Gegenstände. Vielfach erfolgt der erste Zugriff auf solche Gegenstände, die als Beweismittel in Betracht kommen oder aus anderen Gründen in Verwahrung genommen werden, durch die Polizei, die Zollfahndung oder andere Ermittlungsbehörden.

Erweist sich bereits im Laufe des Ermittlungsverfahrens eindeutig, dass sie herausgegeben werden können, erfolgt die Rückgabe meist schon durch diese Dienststellen. Falls sie aber für das weitere Verfahren von Bedeutung sind oder auch, wenn nicht kurzfristig geklärt werden kann, wer der letzte berechtigte Besitzer war, werden sie der Asservatenstelle der Staatsanwaltschaft übergeben. Dort bleiben sie so lange, bis sie entweder als Beweismittel nicht mehr benötigt werden oder bis rechtskräftig die Einziehung angeordnet wurde. Die Einziehung wird meist gleichzeitig mit der Verurteilung des Angeklagten angeordnet.

Kommt es nicht zu einer Einziehung, weist der Staatsanwalt den Asservatenverwalter an, die fraglichen Gegenstände an die Person (oder deren Beauftragten) herauszugeben, die sie zuletzt berechtigt in Besitz hatte. Selbstverständlich werden solche Gegenstände nicht herausgegeben, deren Besitz unter keinen Umständen gestattet ist. Dies gilt beispielsweise für Betäubungsmittel, aber auch für bestimmte Gegenstände, die unter das Waffengesetz fallen.

Der Asservatenverwalter wickelt die Herausgabe der sichergestellten Gegenstände sodann selbstständig ab.

Wurde ein Gegenstand eingezogen oder war ein Berechtigter nicht mehr zu ermitteln, hat dieser die Sache nach Aufforderung nicht abgeholt oder auf die Herausgabe verzichtet, wird der Gegenstand versteigert, falls ein Erlös zu erwarten ist, andernfalls als wertlos vernichtet.

 

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