Collage: 1. Bild Gebäudeansicht der Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn; 2. Bild Gebäude der Zweigstelle Wetzlar

Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn u. Zweigstelle Wetzlar

Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung

Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat  warnt vor betrügerischen Schreiben, mit denen angebliche Zeugenladungen nebst Link zum Einsehen von Verfahrensdokumenten per E-Mail versandt werden. Wir warnen Sie dringend vor derartigen betrügerischen Phishing-Mails, die die Justiz als Absender vorspiegeln. Diese E-Mails versuchen oft, persönliche Daten, Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen zu erlangen, indem sie sich als vertrauenswürdige Stellen ausgeben.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Seien Sie misstrauisch bei unerwarteten E-Mails, die Sie zur Eingabe persönlicher Daten auffordern. Überprüfen Sie die Absenderadresse genau, um sicherzustellen, dass die E-Mail wirklich von uns stammt. Klicken Sie keine verdächtigen Links an oder öffnen Sie Anhänge in solchen E-Mails. Zeugenladungen werden niemals per einfacher E-Mail versendet. Seien Sie vor-sichtig bei E-Mails, die angebliche Zeugenladungen enthalten. Bei Unsicherheiten können Sie uns telefonisch kontaktieren, um die Echtheit zu klären.

Das informationelle Selbstbestimmungsrecht verbietet die Weitergabe personenbezogener Daten ohne gesetzliche Grundlage. Daher können allgemeine Auskünfte über Verfahren nicht erteilt werden. Demgegenüber sind die Behörden und damit auch die Staatsanwaltschaften nach § 3 Hessisches Pressegesetz gehalten, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen, soweit nicht gewichtige Gründe wie die Gefährdung von Ermittlungen oder ähnliches entgegenstehen. Auskünfte werden daher nur gegenüber der Presse auf Anfrage erteilt.

Zusätzlich werden die Medien über Verfahren und bevorstehende Hauptverhandlungstermine in Strafsachen herausgehobener Bedeutung unterrichtet. Es wird darum gebeten, keine Anfragen zu einem Verfahrensausgang am jeweiligen Sitzungstag an die Pressestelle zu richten, da in der Regel keine tagesgleiche Mitteilung an den Pressesprecher erfolgt. Derartige Anfragen sind an das jeweilige Gericht zu richten oder frühestens am Folgetag an die hiesige Pressestelle.

Aus organisatorischen Gründen kann es durch die Gerichte jederzeit zu Terminsverlegungen und -aufhebungen kommen. Insofern kann für die genannten Termine keine Gewähr übernommen werden. Interessierte Pressevertreter und Besucher werden daher gebeten, zu Terminsfragen bei der Pressestelle des befassten Gerichts nachzufragen.

Aufgaben und Services

in alphabetischer Reihenfolge

Die Behörde hat insgesamt 91 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter

  • 1 Leitende Oberstaatsanwältin (Behördenleiterin)
  • 1 Oberstaatsanwältin als Abteilungsleiterin und ständige Vertreterin der Behördenleitung und 
    2 Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter 
  • 1 Geschäftsleiterin
  • 17 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • 8 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, davon 3 Oberamtsanwälte und 1 Oberamtsanwältin
  • 5 Rechtspflegerinnen
  • 4 Verwaltungsmitarbeiterinnen
  • 44 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sekretariaten
  • 1 Justizwachtmeisterin und
    5 Justizwachtmeister
  • 2 Mitarbeiter im Zentralen Dienst (Hauptstelle)
Menschen im Gegenlicht spazieren über einen Platz.

StA Limburg

Zuständigkeit

Wir informieren über allgemeine und besondere Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn.

Aufgefächertes Buch von unten betrachtet.

Schwerpunkte

Themen der Staatsanwaltschaften

Weitere Aufgaben, Leistungen und sonstige Informationen über die Staatsanwaltschaften.

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