Erstattung einer Strafanzeige

Eine Strafanzeige kann schriftlich oder mündlich, soll aber bei der Staatsanwaltschaft nicht per E-Mail (Elektronischer Rechtsverkehr ), erstattet werden. Die schriftliche Strafanzeige, die an eine Polizeidienststelle oder aber direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft gerichtet wird, sollte enthalten:

  • Name und Anschrift des Anzeigeerstatters
  • Personalien desjenigen, gegen den sich die Anzeige richtet (wenn bekannt: Geburtsdatum)
  • Tatzeit
  • Tatort
  • Sachverhaltsschilderung
  • mögliche Zeugen mit Anschrift
  • Unterschrift und Datum.

Durch eine Strafanzeige bei der Polizei können evtl. erforderlich werdende Ermittlungshandlungen besonders zeitnah erfolgen. Bei komplizierten Sachverhalten bietet sich eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder eine mündliche Anzeigeerstattung bei der Polizei an.

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