Akten- und Kassenzeichen

Aktenzeichen

Eingegangene Vorgänge erhalten bei ihrer Registrierung ein Aktenzeichen. Solange sich die Ermittlungen gegen „Unbekannt" richten, werden die Akten bei der Staatsanwaltschaft unter dem Aktenzeichen "UJs" geführt. Sobald ein Tatverdächtiger ermittelt ist, richtet sich der Verdacht gegen diese Person, sie wird zum Beschuldigten. Diese Verfahren werden unter einem "Js“-Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie das Aktenzeichen bei jedem Kontakt mit uns an, damit wir Ihr Anliegen ohne Zeitverzögerung dem richtigen Vorgang zuordnen können.

Ein Beispiel: 100 Js 345/12

Dieses Aktenzeichen setzt sich zusammen aus:

  • der Nummer des Sekretariats (im Beispiel 100),
  • der Registerart (im Beispiel Js),
  • der laufenden Nummer (im Beispiel 345) und
  • dem Jahr des Eingangs (im Beispiel 2012, abgekürzt durch 12).


Kassenzeichen

Sofern Sie eine Geldstrafe, Gerichtskosten oder sonstige Zahlungen an die Gerichtskasse leisten müssen, erhalten Sie eine so genannte JUKOS-Rechnung. Diese enthält neben dem Aktenzeichen auch ein Kassenzeichen, welches auf der rechten Seite unter dem Wort „Rechnung“ ersichtlich und maximal zwölfstellig ist. Bitte geben Sie bei jeder Zahlung immer das Kassenzeichen an.

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