Die Staatsanwaltschaft Hanau bietet Schülerinnen und Schülern, die ihren Wohnsitz im Main-Kinzig-Kreis haben oder deren Schule im Main-Kinzig-Kreis liegt, die Möglichkeit eines Schülerpraktikums.
Sofern es die Kapazitäten zulassen, werden auch Schülerinnen und Schüler, deren Wohnsitz oder Schule außerhalb des Kreisgebiets liegt, angenommen. Das Praktikum dauert zwei Wochen und wird stets nur als Gruppenpraktikum angeboten. Längere Praktikawünsche können nicht berücksichtigt werden.
Es werden neben Einzelbewerbungen auch Gruppenbewerbungen von bis zu fünf Schülerinnen und Schülern angenommen.
Die Schülerpraktika finden in der Regel – sofern eine Mindestzahl von 5 Teilnehmern erreicht wird – zweimal jährlich statt.
Im Jahr 2025 wird das erste Schülerpraktikum in der Zeit vom 20.01.2025 bis zum 31.01.2025 ausgerichtet werden.
Die Plätze dafür sind bereits alle vergeben. Weitere Bewerbungen für diesen Zeitraum werden auf eine Warteliste gesetzt.
Ein weiterer Termin für das Jahr 2025 steht derzeit noch nicht fest. Bewerbungen können insoweit noch eingereicht werden.
Die Interessenten sollten zum Zeitpunkt des Praktikums das 15. Lebensjahr vollendet haben.
Eine schriftliche Bewerbung unter Beifügung eines kurzen Lebenslaufes sowie einer Kopie des letzten Zeugnisses ist gewünscht.
Die Bewerbung ist auf dem Postweg an die Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft Hanau, Katharina-Belgica-Str. 2, 63450 Hanau, zu richten. Alternativ kann die Bewerbung an per Email an schuelerpraktikum@sta-hanau.justiz.hessen.de gerichtet werden.
Es stehen nur wenige Praktikumsplätze zur Verfügung. Es empfiehlt sich daher dringend, die Bewerbung, wenn möglich, bereits ca. 6 Monate vor dem gewünschten Termin vorzulegen.
Es werden nur Praktika für Schüler/Schülerinnen angeboten. Bewerbungen für studentische Praktika können nicht berücksichtigt werden.
Dinges
Staatsanwältin
-Praktikumsleiterin-