Die Zentralstelle trägt die Bezeichnung "Generalstaatsanwaltschaft - Zentralstelle des Landes Hessen zur Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften - (ZjS)".
Im Interesse einer wirksamen Bekämpfung gewaltverherrlichender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Medieninhalte ist in jedem Bundesland eine Zentralstelle eingerichtet. Zur Sicherung einheitlicher Beurteilungskriterien stehen die Zentralstellenleiter untereinander in engem Kontakt. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Prüfung von Filmen, Büchern, Zeitschriften, Tonträgern und Internet-Angeboten auf strafbare Inhalte im obengenannten Sinne.
Die Zentralstelle arbeitet mit weiteren Behörden wie den Polizeidienststellen, Jugendämtern, Zollbehörden und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften zusammen. Sie führt dabei keine eigenen Ermittlungsverfahren. Zuständig für die Bearbeitung von Verfahren auf dem Gebiet des Jugendmedienschutzes bleibt die jeweils örtlich zuständige Staatsanwaltschaft.