Verbrechen darf sich nicht lohnen - aus diesem Grund wird im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung dafür gesorgt, durch Straftaten erlangte Vermögenswerte wieder einzuziehen und diese gegebenenfalls an geschädigte Personen zurückzuführen. Das Ziel ist es dabei, Täter nicht nur zu bestrafen, sondern ihnen auch die illegal erlangten Gewinne zu entziehen und auf diese Art und Weise sicherzustellen, dass Kriminalität sich nicht finanziell auszahlt. Durch das rechtliche Instrument der Verbandsgeldbuße ist es darüber hinaus möglich, auch bei Unternehmen, die von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten profitiert haben, Gewinne wieder abzuschöpfen.
Die im Jahr 2023 neu errichtete Zentralstelle für Vermögensabschöpfung und Verbandsgeldbußen (ZVV) ist dabei zuständig für die Bearbeitung von Grundsatz- und Einzelfragen aus dem Bereich der Vermögensabschöpfung, die sowohl seitens der hessischen Staatsanwaltschaften als auch seitens des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat an sie herangetragen werden. Sie fungiert als zentraler Ansprechpartner und Koordinator für die Staatsanwaltschaften, für die Polizei sowie für andere Ermittlungs- und Verwaltungsbehörden und übt ferner hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften über Vermögensabschöpfung bzw. Verbandssanktionen Dienst- und Fachaufsicht über die hessischen Staatsanwaltschaften aus.
Die ZVV organisiert Arbeitsbesprechungen und tauscht sich regelmäßig mit den Ansprechpartnern für Vermögensabschöpfung auf Seiten der Staatsanwälte und Rechtspfleger aus. Darüber hinaus ist die ZVV auch zuständig für Unterstützung, Organisation, Ausgestaltung und Durchführung der Fort- und Weiterbildungen des höheren und gehobenen Dienstes, insbesondere auch durch Inhouse-Schulungen, in Absprache mit der Justizakademie des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat.