Die Generalstaatsanwaltschaft befasst sich mit Grundsatzfragen des Umweltstrafrechts, die sowohl seitens der hessischen Staatsanwaltschaften als auch des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat an sie herangetragen werden.
Sie ist ferner für die Dienst- und Fachaufsicht über die hessischen Staatsanwaltschaften, für Entscheidungen in Einstellungsbeschwerdesachen zuständig und ferner an Stellungnahmen in Beschwerde-, Haftprüfungs- und Revisions-/Rechtsbeschwerdesachen aus dem Bereich der Umweltverfahren beteiligt.
Zu den Umweltstrafsachen zählen dabei u.a. auch Tier- und Artenschutzverfahren, Natur- und Pflanzenschutzverfahren, sowie Verfahren nach dem Atom – und dem Strahlenschutzgesetz, dem Infektionsschutzgesetz und dem Tiergesundheitsgesetz.
Sie ist zentraler Ansprechpartner und Koordinator in Verfahren wegen Verstößen gegen das Lebensmittel- und das Futtermittelgesetzbuch, richtet Tagungen (Erfahrungsaustausch) für die Umweltdezernentinnen und Umweltdezernenten der Staatsanwaltschaften aus und wirkt bei bundesweiten Veranstaltungen mit.