Drei verrostete Autokarossen in einem Waldstück.

Umwelt-/Tierschutz- und Lebensmittelkriminalität

Die Generalstaatsanwaltschaft befasst sich – organisatorisch angegliedert an die Zentralstelle für Vermögensabschöpfung und Verbandsgeldbußen (ZVV) – mit Grundsatzfragen der Umwelt-/Tierschutz- und Lebensmittelkriminalität, die sowohl seitens der hessischen Staatsanwaltschaften als auch des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat an sie herangetragen werden.

Sie ist ferner in diesem Bereich für die Dienst- und Fachaufsicht über die hessischen Staatsanwaltschaften sowie für Entscheidungen in Einstellungsbeschwerdesachen zuständig. Darüber hinaus ist sie auch an Stellungnahmen in Beschwerde-, Haftprüfungs- und Revisions-/Rechtsbeschwerdesachen aus dem Bereich der Umwelt-/Tierschutz und Lebensmittelkriminalität beteiligt.

Zu den Umweltstrafsachen zählen gem. Nr. 268 RiStBV dabei u.a. Verfahren wegen aus dem Bereich der Abfall- und Abwässerbeseitigung, des Boden- und Gewässerschutzes, des Tierschutzgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist zentraler Ansprechpartner und Koordinator in Verfahren wegen Verstößen gegen das Lebensmittel- und das Futtermittelgesetzbuch, richtet Tagungen (Erfahrungsaustausch) für die Umweltdezernentinnen und Umweltdezernenten der Staatsanwaltschaften aus und wirkt bei bundesweiten Veranstaltungen mit.

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