Die Bekämpfung des immer internationaler werdenden Verbrechens erfordert nicht nur eine enge und vertrauensvolle Kooperation der innerstaatlichen Strafverfolgungsbehörden, auch grenzüberschreitend ist insbesondere in Europa eine effiziente Zusammenarbeit unerlässlich.
Durch eine gemeinsame Maßnahme der EU vom 29.06.1998 ist das Europäische Justizielle Netz (EJN) eingerichtet worden. Es besteht aus Kontaktstellen in allen EU-Staaten. In Deutschland ist in jedem Bundesland auf der Ebene der Generalstaatsanwaltschaften je eine Kontaktstelle vorhanden. Sie sind aktive Vermittler, die die justizielle Zusammenarbeit insbesondere bei der Verfolgung der schweren Kriminalität durch Information, Beratung Herstellung zweckdienlicher Direktkontakte und durch Koordinierung zu fördern haben.
Neben der Bereitstellung rechtlicher und praktischer Grundinformationen zur Organisation und zum Instrumentarium der Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Mitgliedstaaten (Art. 3, 4 Abs. 2 GM) liegt der Hauptzweck des EJN somit in der praktischen, aktiven Unterstützung von Ermittlungsverfahren durch Beratung und durch Herstellung von Direktkontakten zwischen den beteiligten Staatsanwaltschaften, zu den EJN-Koordinatoren oder zu EUROJUST.