Eingreifreserve (ER)

Die Eingreifreserve des Generalstaatsanwalts besteht seit April 2000. Sie ist eine Einrichtung zur flexiblen und schwerpunktorientierten Unterstützung aller Staatsanwaltschaften in Hessen bei der Bearbeitung von anspruchsvollen Ermittlungsverfahren, sowie bei der Bekämpfung von überregional auftretenden Kriminalitätsphänomen. Ihre Arbeit endet in der Regel mit den das Ermittlungsverfahren abschließenden Verfügungen (z. B. Anklageschriften, Strafbefehlsanträgen, Einstellungsverfügungen). Die Eingreifreserve übernimmt aber in vielen Fällen, insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Verfahren, auch die Sitzungsvertretung in der Hauptverhandlung. Abweichend von der sonst bei den landgerichtlichen Staatsanwaltschaften üblichen Zuständigkeit nach örtlichen und sachlichen Gesichtspunkten entscheidet über den landesweiten Einsatz der Eingreifreserve der Generalstaatsanwalt durch besondere Zuweisung gemäß § 145 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren ausfolgenden Deliktsbereichen:

  • Organisierte Kriminalität, unter anderem konzeptionelle Bekämpfung von OK-Strukturen und clanähnlichen Strukturen in Hessen   
  • Organisierte Wirtschaftskriminalität
  • Bekämpfung von „Steuerbetrugsmodellen“
  • Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen Zuständigkeitsschwerpunkten und/oder mit internationalen Bezügen

Die Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (der daneben für weitere Bereiche der geleiteten Abteilung VII zuständig ist), einem Oberstaatsanwalt und derzeit 7 Staatsanwältinnen bzw. Staatsanwälten als Dezernentinnen bzw. Dezernenten, die von den Staatsanwaltschaften längerfristig abgeordnet sind. Sie wird vom Abteilungssekretariat der Abteilung VII unterstützt.

Beispiele für Ermittlungs- und Strafverfahren der Eingreifreserve in den letzten Jahren:

  • Umfangreiche Ermittlungskomplexe wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit sog. „cum-/ex“-Geschäften mit Anklageerhebungen und Verurteilungen vor den Landgerichten in Frankfurt am Main und Wiesbaden.
  • Zentralisierte Bearbeitung der Geldautomatensprengungen aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität mit dem HLKA als festem Kooperationspartner mit einer Vielzahl von Ermittlungskomplexen;
  • Länderübergreifende Ermittlungskomplexe in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt im Bereich internationaler Kokainkartelle und ihrer Geldwäscher
  • Mehrere Ermittlungskomplexe wegen des Verdachts der schweren Umsatzsteuerhinterziehung, bandenmäßiger Betrugs- und Urkundendelikte sowie Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Handel von hochwertigen Gebrauchtwagen durch clanartig strukturierte südosteuropäische Großfamilien
  • Ermittlungskomplexe wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln und (Kriegs-) Waffen im Rhein-Main-Gebiet auch durch clanartig strukturierte Großfamilien; Erwirkung zahlreicher Haftbefehle und Verurteilungen
  • Viele umfangreiche Ermittlungskomplexe mit der Bundespolizei wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern, der Ausbeutung von Prostituierten, der Zuhälterei, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung; Erwirkung zahlreicher Haftbefehle und Verurteilungen“

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