Im Februar 2020 wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Stelle einer Antisemitismusbeauftragten eingerichtet. Diese Aufgabe wird von der Ständigen Vertreterin des Generalstaatsanwalts, Frau Leitenden Oberstaatsanwältin Christina Kreis wahrgenommen. Die Antisemitismusbeauftragte hat innerhalb der Justiz eine Koordinierungs- und Vernetzungsfunktion und steht als zentrale justizinterne Ansprechpartnerin für (Zweifels-)Fragen bei antisemitischen Straftaten, etwa zur Bewertung antijüdischer Aspekte eines Tatgeschehens, zur Verfügung.
Zugleich ist sie Ansprechpartnerin für andere Behörden im In- und Ausland sowie für jüdische Einrichtungen.