Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten und Straftätern im südhessischen Raum (Landkreise Offenbach, Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg, Bergstraße und Odenwaldkreis nebst den zugehörigen kreisfreien Städten). Der Bezirk der Stammbehörde der Staatsanwaltschaft Darmstadt ist identisch mit dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt und den dazugehörenden Amtsgerichten.

Daneben gibt es noch die Zweigstelle in Offenbach. Die Zuständigkeit richtet sich danach, an welchem Ort eine Tat begangen wurde (Tatortzuständigkeit; bei erwachsenen Tätern die Regel) oder wo der Täter wohnt (Wohnortzuständigkeit; bei jugendlichen und heranwachsenden Tätern die Regel).

Die Grenzen der Amtsgerichtsbezirke sind denen der Landkreise angepasst: Während im Landkreis Odenwald lediglich ein Amtsgericht (Amtsgericht Michelstadt) ansässig ist, sind in den Kreisen Groß-Gerau (Amtsgericht Groß-Gerau und Amtsgericht Rüsselsheim) sowie Darmstadt-Dieburg (Amtsgericht Darmstadt und Amtsgericht Dieburg) zwei Amtsgerichte und in den Kreisen Offenbach (Amtsgericht Offenbach am Main, Amtsgericht Seligenstadt und Amtsgericht Langen) sowie Bergstraße (in Amtsgericht Bensheim, Amtsgericht Fürth und Amtsgericht Lampertheim) jeweils drei Amtsgerichte angesiedelt.

Das Landgericht Darmstadt und damit auch die Staatsanwaltschaft Darmstadt sind zuständig für ca. 1, 5 Millionen Einwohner.