Die Zuständigkeit im Einzelnen wird von der Behördenleitung in Darmstadt jedes Jahr in einer Geschäftsverteilung geregelt. Derzeit gilt die folgende Geschäftsverteilung, der Sie die Durchwahlnummer des zuständigen Sekretariats entnehmen können. Halten Sie bei telefonischen Nachfragen bitte das Aktenzeichen bereit.
Abteilung XI:
Allgemeine Strafsachen, soweit sie den Amtsanwälten übertragen sind, Ordnungswidrigkeitsverfahren in: Lebensmittelsachen, Sonderdezernate für Umweltschutzsachen, Bauordnung, Gefahrgutverordnung, Maklerverordnung, Beschleunigte Verfahren jeweils aus den Bereichen der Amtsgerichte Offenbach am Main und Seligenstadt.
Abteilung XII:
Allgemeine Strafsachen, Kapitalverfahren, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Gewalt in der Familie, Verfahren nach dem Waffengesetz, Verfahren nach dem Tierschutzgesetz, Brandsachen, Sondersachen nach Zuweisung jeweils aus den Bereichen der Amtsgerichte Offenbach am Main und Seligenstadt.
Abteilung XIII:
Allgemeine Strafsachen gegen Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene, Jugendschutzsachen, Sondersachen nach Zuweisung, jeweils aus den Bereichen der Amtsgerichte Offenbach am Main und Seligenstadt