Zuständigkeit

  • Behördenleitung: Generalstaatsanwalt Torsten Kunze
  • Ständiger Vertreter: Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Michael Bolowich
  • Geschäftsleiter: Oberamtsrat Wiederhold
  • Pressesprecher: Oberstaatsanwalt Ungefuk

Die seit 1879 bestehende und im Jahr 1946 neu errichtete Behörde ist die oberste Staatsanwaltschaft im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, der das gesamte Bundesland Hessen umfasst.

Die Behörde ist dem Hessischen Ministerium für Justiz und für den Rechtsstaat unterstellt und mit der Dienst- und Fachaufsicht über die hessischen Staatsanwaltschaften betraut.

Sie ist sowohl im Bereich der Rechtspflege tätig als auch – in ihrer Funktion als Mittelbehörde - mit Verwaltungsaufgaben betraut. In diesem Sinne

  • unterstützt sie die Staatsanwaltschaften durch Richtlinien ("Rundverfügungen"),
  • entscheidet über Beschwerden gegen die Einstellung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften sowie über weitere Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Zurückweisung von Dienstaufsichtsbeschwerden durch die Leiterinnen und Leiter der Staatsanwaltschaften,
  • informiert das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat über wichtige Verfahren der Staatsanwaltschaften und äußert sich zu geplanten Gesetzesänderungen,
  • nimmt gegenüber dem Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Stellung zu Gnadengesuchen und bearbeitet Anträge auf Entschädigung für unschuldig erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen,
  • gibt gegenüber dem Oberlandesgericht Stellungnahmen zu Haftentscheidungen, Beschwerden in Straf- und Strafvollstreckungssachen, Revisionen und Rechtsbeschwerden ab,
  • bearbeitet Auslieferungs- und Durchlieferungsverfahren und - soweit nicht insoweit die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften besteht - Rechtshilfeersuchen,
  • ist zuständig für die Personal-und Haushaltsangelegenheiten sowie die Organisation des Dienstbetriebes der hessischen Staatsanwaltschaften einschließlich des Einsatzes der Informationstechnologie.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main verfügt darüber hinaus über folgende, für bestimmte Deliktsbereiche landesweit fungierende Zentralstellen, die jedoch keine eigene Ermittlungstätigkeit ausüben:

  • der Zentralstelle zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität (ZfB),
  • der Zentralstelle für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Geldwäsche (ZOK)
  • der Zentralstelle zur Bekämpfung von gewaltverherrlichenden, pornografischen und sonstigen jugendgefährdenden Schriften (ZjS).

Von den beiden operativen Einheiten, der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) und der Eingreifreserve (ER) abgesehen, ist die Generalstaatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde nur in sehr begrenztem Umfang tätig, nämlich:

  • für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen,
  • für berufsrechtliche Verfahren gegen Rechtsanwälte und Steuerberater
  • für Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB)

Eine dritte operative Einheit ist Bestandteil der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen (ZET-HE) und zuständig für die Bearbeitung insbesondere von Ermittlungsverfahren, welche schwere Straftaten aus dem Bereich des Staatsschutzes zum Gegenstand haben.