Magnetischer Kompass liegt aufgeklappt auf einer Landkarte.

Wegbeschreibung

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Zeil 42 (Gerichtsgebäude D)
60313 Frankfurt am Main

Die Gerichtsgebäude A bis E liegen im Dreieck Seilerstraße, Zeil und Konrad-Adenauer-Straße. Die Zufahrtsstraße dorthin, die nahegelegene Bus-, U- und S-Bahnstation "Konstablerwache" (S+U).

Die Haltestelle "Konstablerwache" erreichen Sie mit

  • den U-Bahnlinien 4 bis 7,
  • den S-Bahnlinien 1 bis 6, 8 + 9,
  • den Straßenbahnlinien 11, 12, 18
  • sowie den Buslinien 30 + 36.

An allen Zugängen zu den Gebäuden werden Sicherheitskontrollen durchgeführt. Bei erhöhtem Kontrollaufkommen kann es daher zu Verzögerungen kommen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung. Für diese notwendigen Kontrollmaßnahmen wird um Ihr Verständnis gebeten.

Parken

In dem umliegenden Straßen gibt es nur sehr wenige Parkmöglichkeiten. Zudem ist die Parkzeit durch Parkscheinautomaten eingeschränkt.

Falls Sie unbedingt mit dem PKW anreisen müssen, wird empfohlen, das unmittelbar am Justizzentrum gelegene Parkhaus "Am Gericht" (Zufahrt Klapperfeldstraße) anzufahren.
Weiterhin stehen Ihnen die in unmittelbarer Nähe gelegenen Parkhäuser "Konrad-Adenauer-Straße" (Zufahrt Vilbeler Straße) und "Westin Grand Hotel" (Zufahrt Konrad-Adenauer-Straße/Kleine Friedberger Straße) zur Verfügung.

Folgen Sie bitte den Hinweisschildern in der Innenstadt. Hierbei können Sie sich an dem Parkleitsystem – Buchstabe "Z" – orientieren.

Die Parkgebühren werden Zeugen, Sachverständigen und Dolmetschern gegen Vorlage des Parkscheins zusammen mit ihrer sonstigen Entschädigung erstattet, sofern sie eine Entschädigung für die Benutzung des Kraftfahrzeugs geltend machen können.

Wer hilft Ihnen weiter?

In jedem Gebäude finden Sie eine(n) Pförtner/in, die/der Ihnen bereitwillig weiterhilft.
Sie können auch die Nebenstelle anrufen, die auf dem Ihnen zugegangenen Schriftstück angegeben ist.
Die Telefonzentrale der Frankfurter Justizbehörden meldet sich unter
Telefon: +49 69 1367 - 01.