Staatsanwaltschaft Kassel

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Das informationelle Selbstbestimmungsrecht verbietet die Weitergabe personenbezogener Daten ohne gesetzliche Grundlage. Daher können allgemein Auskünfte über Verfahren nicht erteilt werden. Demgegenüber sind die Behörden und somit auch die Staatsanwaltschaften nach § 3 Hessisches Pressegesetz verpflichtet, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen, soweit nicht gewichtige Gründe wie die Gefährdung von Ermittlungen o. ä. entgegenstehen.
Auskünfte werden daher nur gegenüber der Presse auf Anfrage erteilt. Zusätzlich werden die Medien über bevorstehende Hauptverhandlungstermine in Strafsachen herausgehobener Bedeutung unterrichtet.